Immer wieder erreichen uns Anfragen zur NiSV-Fachkunde, insbesondere zum Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (Modul B). Viele Interessierte möchten wissen: Muss ich dieses Modul wirklich absolvieren – oder reicht mein bereits vorhandener Berufsabschluss?
Wir fassen hier die aktuelle Rechtslage und die Stellungnahme des BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) vom 24.07.2025 für dich zusammen – und erklären, wie wir dich an unserer NiSV-Schule in Köln dabei unterstützen können.
Die NiSV legt in Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 eindeutig fest:
Eine Befreiung vom Modul „Grundlagen der Haut” ist nur möglich, wenn mindestens eine der folgenden Qualifikationen vorliegt:
Staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetiker*in
Abschluss als staatlich geprüfter Kosmetikerin
Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufspraxis im Kosmetikgewerbe bis zum Stichtag 05.12.2021
Ohne eine dieser Qualifikationen ist Modul B verpflichtend, wenn kosmetische Anwendungen mit NiSV-pflichtigen Geräten durchgeführt werden sollen.
Wenn du unsicher bist, kannst du dich jederzeit von uns beraten lassen – wir helfen dir an der J|SIN Kosmetikschule Köln bei der Einordnung deiner Qualifikationen.
Krankenschwestern / Pflegefachkräfte
Keine automatische Befreiung. Modul B ist nötig, wenn NiSV-pflichtige Geräte verwendet werden.
Heilpraktiker*innen
Ohne eine der vier Qualifikationen muss Modul B absolviert werden.
Ärztinnen und Ärzte
Innerhalb der ärztlichen Tätigkeit greift die NiSV nicht. Wer jedoch kosmetisch außerhalb des ärztlichen Rahmens arbeitet, muss Modul B absolvieren.
Handwerkskammerabschluss „Geprüfte/r Fachwirt/in für Ganzheitskosmetik und Wellness“
Reicht allein nicht. Nur in Kombination mit einem staatlich anerkannten Kosmetikabschluss ist eine Befreiung möglich.
PTA
Kein automatischer Anspruch auf Befreiung – Modul B ist erforderlich.
Apotheker*innen
Trotz fundierter Kenntnisse in Hautkunde: Ohne eine der vier Qualifikationen bleibt Modul B verpflichtend.
Wenn du dir unsicher bist, ob du betroffen bist, findest du hier alle Infos zu unserem NiSV-Modulangebot.
Ein häufiges Missverständnis entsteht bei der Frage, was es überhaupt bedeutet, „staatlich geprüft“ oder „staatlich anerkannt“ zu sein.
Laut dem eCertification-Blog „Berufsanerkennung als Kosmetiker:in“ gilt:
Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule oder einem öffentlichen Berufskolleg.
Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
Nur dann darf der Titel „staatlich geprüfte/r / staatlich anerkannte/r Kosmetiker/in“ geführt werden. Andere Bezeichnungen wie „Fachkosmetiker/in“, „Beauty-Expert/in“ oder „Diplom-Kosmetiker/in“ sind nicht gleichwertig.
Dauer: in der Regel zwei Jahre Vollzeit mit hohem Praxisanteil.
Wer diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist vom Modul B befreit.
Wenn du eine solche Ausbildung nicht hast, kannst du Modul B direkt an unserer NiSV-Schule in Köln absolvieren.
Das BMUV hat klargestellt:
Die Liste der vier Qualifikationen ist abschließend.
Eine geplante Erweiterung für „andere Berufsgruppen mit Ergänzungsschulung“ wurde verworfen.
Wer bis zum 05.12.2021 mindestens fünf Jahre Berufspraxis nachweisen konnte, ist befreit – danach nicht mehr.
Auch die NiSV Bildungsallianz weist auf diese eindeutige Regelung hin.
Ohne eine der vier genannten Qualifikationen führt kein Weg am Modul „Grundlagen der Haut“ vorbei.
Für alle, die sicher gehen möchten: Wir von der J|SIN Kosmetikschule Köln bieten dir nicht nur die passenden NiSV-Module, sondern prüfen auch deine Unterlagen, beraten dich persönlich und begleiten dich bis zur Zertifizierung.
👉 Mehr Infos findest du direkt auf unserer Seite: NiSV-Schule Köln.
ÜBER DEN AUTOR
Jasin Berndt
Jasin Berndt ist erfahrener Sales und Motivations-Trainer, Kosmetikexperte, Freier Redner und Gründer sowie Geschäftsführer der j.SIN Kosmetikschule. Mit jahrelanger Erfahrung in Vertrieb und Beauty-Branche kombiniert er Fachwissen und Leidenschaft, um die nächste Generation von Kosmetikerinnen zu echten Expertinnen zu machen.
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