Ja – es sei denn, du erfüllst eine der folgenden Ausnahmen:
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Du bist staatlich anerkannter Kosmetikerin mit mindestens 2 Monaten Berufserfahrung, oder
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Du hast nachweislich mindestens 5 Jahre als Kosmetiker*in bis spätestens 2021 gearbeitet.
In allen anderen Fällen ist das Modul „Grundlagen der Haut“ verpflichtend – und Voraussetzung für alle weiteren Schulungsmodule.